Die kartellrechtliche Beratung setzt schon am Anfang von M&A-Projekten ein: Orrick Hölters & Elsing plant und führt für seine Mandanten Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt sowie der Europäischen Kommission durch und koordiniert Fusionskontrollverfahren weltweit. Überdies berät und vertritt Orrick Hölters & Elsing seine Mandanten in allen sonstigen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen und Verfahren – von der Vertretung in Bußgeld- und Missbrauchsverfahren bis zur strategischen Beratung neuer Unternehmenskonzepte.
Im Beihilferecht berät Orrick Hölters & Elsing insbesondere bei der Beantragung staatlicher Beihilfen und auch deren Gestaltung zur Sicherstellung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. Einen Schwerpunkt nimmt dabei auch die Führung von Rechtsstreitigkeiten ein, mit denen die Rückabwicklung rechtswidriger Beihilfen seitens der öffentlichen Hand oder der Wettbewerber des Beihilfeempfängers sichergestellt wird. Diese Themen betreffen derzeit insbesondere den Energie- sowie den Transportbereich.
